Ritalin & Co nur noch 2. Wahl
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Verordnung von Stimulantien nur in bestimmten Ausnahmefällen: Ritalin & Co nur noch 2. Wahl Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands hat am 16. September 2010 die Verordnungsfähigkeit bestimmter Stimulantien aufgrund des Risikos, das vor allem für Kinder und Jugendliche mit der Einnahme dieser Medikamente verbunden ist, künftig noch weiter eingeschränkt, als das bisher der Fall war. Dies betrifft das starke Psychopharmakon Methylphenidat… Weiterlesen »Ritalin & Co nur noch 2. Wahl