Ausbildungsrichtlinien für Notfallpsychologinnen und Notfallpsychologen des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP):
Im November 2001 wurden im Sinne der Qualitätssicherung und der Standardisierung notfallpsychologischer Leistungen in Österreich Ausbildungsrichtlinien für vom BÖP zertifizierte Notfallpsychologinnen und Notfallpsychologen herausgegeben, welche laufend an die neuesten Erkenntnisse und Bedürfnisse angepasst werden.
Voraussetzung ist das abgeschlossene Studium der Psychologie und die abgeschlossene Ausbildung zur Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie. Für die notfallpsychologischen Kompetenzen werden von der Ausbildung zur Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie insgesamt 360 Stunden angerechnet (60 Stunden theoretisch-fachliche Kompetenz und 300 Stunden praktisch-fachliche Kompetenz gem. § 5 und § 6 des PG).
Die Ausbildung für Notfallpsychologie bei der Fortbildungsakademie des BÖP umfasst 140 Stunden und gliedert sich in die theoretische Ausbildung (Curriculum Notfallpsychologie) mit 68 Einheiten, die praktische Ausbildung mit 70 Einheiten und ein Abschlussgespräch vor Mitgliedern der Kommission „Notfallpsychologie“ mit 2 Einheiten.
Das „Curriculum Notfallpsychologie“ besteht aus den Seminaren:
- Notfallpsychologie und Grundlagen der Psychotraumatologie (18 Einheiten)
- Interventionstechniken der Akutpsychologie (16 Einheiten)
- Grundlehrgang „Posttraumatische Stressbewältigung“ (CISM) nach Mitchell (18 Einheiten)
- Notfallpsychologische Gruppenintervention und Einsätze im Rahmen von Großschadensereignissen (16 Einheiten)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
- Praxiserfahrung im notfallpsychologischen Bereich im Ausmaß von 5 Fällen nach den Richtlinien der Indikationsliste (50 Einheiten)
- Dokumentation über 5 notfallpsychologische Fälle (10 Einheiten)
- Supervision über 5 notfallpsychologische Fälle (10 Einheiten)
Klinische Psychologinnen und Psychologen, die die theoretische und praktische Ausbildung für Notfallpsychologie wie oben beschrieben absolviert haben, werden vom BÖP zertifiziert und können die Zusatzbezeichnung „Notfallpsychologin“ bzw. „Notfallpsychologe“ führen.
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