In Deutschland soll jetzt ein Studium zum Psychotherapeuten ermöglicht werden. Der bisherige Ausbildungsweg dauerte bisher insgesamt acht Jahre, denn erst muss man ein fünfjähriges Psychologiestudium abschließen, idealerweise mit Schwerpunkt auf Klinische Psychologie und Psychotherapie, danach drei Jahre lang Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, wobei nicht immer klar ist, welche Leistungen aus dem Studium für die Ausbildung angerechnet werden.Hinzu kommt, dass es während der Ausbildung keinen sicheren Anspruch auf Vergütung.
Die Reform soll diesen Prozess nun verkürzen, sodass der neu entstehende Studiengang auf die Psychotherapie zugeschnitten werden soll. Laut Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sollen fachliche wie soziale Kompetenzen für die psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen vermittelt werden, wobei die Absolventen Behandlungen selber durchführen oder veranlassen können. Die Studierenden sollen zur selbstständigen Weiterbildung auch nach der Ausbildung ermutigt werden. Nach Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung ist die Absolventin bzw. der Absolvent berechtigt, den Beruf auszuüben, doch wird er zuerst eine Weiterbildung zu durchlaufen haben, bevor er tatsächlich Patienten versorgen darf. Wie genau Studiengang und Weiterbildung im Detail aussehen, ist noch nicht bekannt. Von der Reform profitieren erst diejenigen, die nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Wintersemester 2020 ihren Ausbildungsweg beginnen, wobei ein Mindestlohn von 1000 Euro für alle Auszubildenden gelten soll.
Auch wird der Begriff Psychotherapeutin/Psychotherapeut künftig als Berufsbezeichnung festgelegt, denn bisher lautete die Bezeichnung Psychologische Psychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen. Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, können sich ärztliche Psychotherapeutin/ärztlicher Psychotherapeut nennen.
Literatur
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html (20-07-12)
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