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Qualität in der psychologischen Forschung kann nur dann gewährleistet sein, wenn sie ethischen Prinzipien folgt. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat daher Empfehlungen für „Ethisches Handeln in der psychologischen Forschung“ veröffentlicht, wobei sich diese Empfehlungen an Forschende, Studierende und Lehrende aus allen Bereichen der Psychologie, und damit auch an Antragstellende und Begutachtende in Ethikkommissionen richten.
Psychologische Forschung ist in den allermeisten Fällen auf die Teilnahme von Menschen als ‚Untersuchungsobjekt‘ angewiesen, wofür die Forschenden die Verantwortung tragen, dass unsere Versuchspersonen respektvoll behandelt werden und durch die Untersuchungen keinen Schaden nehmen. Im Forschungsprozess beginnt diese Verantwortungsübernahme bereits bei der Studienplanung, denn wer muss bei Untersuchungen mit Jugendlichen zur Smartphone-Nutzung und Stimmungsbeeinflussung einwilligen, nur die Jugendlichen selbst, nur die Eltern, oder beide? Gibt es Risiken bei der Teilnahme an bestimmten psychologischen Experimenten, zum Beispiel durch das Ausfüllen von Selbsteinschätzungsfragebögen, und falls ja, muss man darüber aufklären?
Auf Basis der bereits 2004 formulierten berufsethischen Richtlinien, die Leitlinien sowohl für die berufliche Praxis als auch für die Forschung formulieren, behandelt die neu aufgelegte Broschüre vor allem die ethischen Prinzipien, die in der Forschung mit Menschen relevant sind. Neben einer Reihe von Good Practice-Beispielen für ethische Entscheidungen bietet die Broschüre den Forschenden auch konkrete Hilfestellungen durch Checklisten und Musterbeispiele, die sie für ihre Ethikanträge nutzen können. In den Empfehlungen werden vier international anerkannte elementare Prinzipien beschrieben, nach denen ethisch vertretbare Forschung erfolgen sollte:
- Respekt vor Selbstbestimmung: Die Freiwilligkeit der Teilnahme von Versuchspersonen muss in allen Phasen und Teilen einer wissenschaftlichen Untersuchung respektiert werden.
- Nichtschädigung: Die Privatsphäre von Versuchspersonen muss gesichert werden und erhaltene Informationen müssen vertraulich behandelt werden.
- Fürsorge: Die Würde und Integrität von Versuchspersonen muss gewahrt werden.
- Gerechtigkeit: Versuchspersonen müssen fair behandelt werden.
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