Um den Wildwuchs bei den Psychologieberufen zu beseitigen und zu verhindern, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen an schlecht qualifizierte oder unseriöse Anbieterinnen oder Anbieter gerieten, führt nun auch die Schweiz über das neue Psychologieberufegesetz einheitliche geschützte Berufsbezeichnungen ein und regelt im Detail die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen. Nur wer sein Psychologiestudium mit einem Master abschliesst, darf sich Psychologin oder Psychologe nennen. Damit hat mach auch festgelegt, dass ein Bachelor nicht die nötigen Kompetenzen garantiert, um eine selbständige Tätigkeit als Psychologin oder Psychologe auszuüben. Auch für die Weiterbildung zum Psychotherapeuten braucht man in der Schweiz künftig einen Mastertitel in Psychologie, wobei dieser Titel ebenfalls geschützt sein wird. Sozial- und Humanwissenschaftler mit Grundlagenwissen aus Medizin oder Psychologie werden nicht zu den Weiterbildungen zulassen.
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