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Titelschutz für Psychologe und Psychologin in der Schweiz

    Nun soll nach Österreich auch in der Schweiz der Titel „Psychologe“ geschützt werden, d.h., es soll sich künftig nur die oder der „Psychologin“ oder „Psychologe“ nennen dürfen, wer einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie erworben hat. Der Ständerat hat in einer Vorlage im Detail die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen geregelt, womit soll verhindert werden soll, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen an schlecht ausgebildete Therapeuten geraten. Dabei wird zwingend einen Master-Abschluss vorgeschrieben, wer sich „Psychologin“ oder „Psychologe“ nennen will, um einen höheren Qualitätsstandard zu garantieren. Noch diskutiert wird, ob auch Inhaber von Hochschulabschlüssen in Human- oder Sozialwissenschaften akkreditierte Weiterbildungen absolvieren dürfen.




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