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Ohne Master keine Anerkennung als Psychologin oder Psychologe

    Im Studiengang Psychologie kommt dem Masterstudium eine elementare Bedeutung zu. Nur wer einen Master hat, darf laut Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen (BDP) den Titel „Psychologin/Psychologe“ tragen. Dieser Titel aber ist es, der den StudentInnen erst ermöglicht überhaupt im angestrebten Berufsfeld zu arbeiten. Sowohl BDP als auch Lehrende bestätigen zudem, dass das Bachelorstudium keine hinreichenden Qualifikationen vermitteln kann.

    An der Universität Bremen etwa werden im kommenden Wintersemester 2010/2011 ein Großteil der Studierenden, die einen erfolgreichen Bachelor-Abschluss im Fach Psychologie erworben haben, keine Chance auf einen Masterplatz an dieser Universität haben.




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